DigitalPakt Schule:
Das Antragsverfahren in
Baden-Württemberg

1) Wurde die Förderrichtlinie vom Land Baden-Württemberg bereits veröffentlicht?
Ja, die Förderrichtlinie wurde am 06.09.2019 veröffentlicht.
2) Welche Fristen sind bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt zu beachten?
In Baden-Württemberg sind die Fördermittel bis spätestens 30.04.2022 zu beantragen.
3) Wo erhalten Schulen und Schulträger Hilfe bei der Erstellung eines Medienentwicklungsplans?
Gerne unterstützt und berät edulano Sie bei der wichtigen Erstellung eines fundierten Medienentwicklungsplans.
Weitere Beratungsangebote bieten die Landes- und Kreiszentren in Baden-Württemberg sowie das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport an.
4) Durch welche zentrale Stelle werden die Anträge geprüft und bewilligt?
Alle Anträge mit relevanten Unterlagen sind bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einzureichen.
5) Wie hoch ist der Eigenanteil der Länder in Bezug auf die Fördermaßnahme?
Zu den rund 651 Millionen Euro Fördermitteln aus dem DigitalPakt erbringen öffentliche Schulträger in Baden -Württemberg einen zusätzlichen
Eigenanteil von 20%, freie Schulträger einen Eigenanteil von 5,4%.
6) Und sonst so?
Weiterführende Infos zum Thema „Antragsverfahren in Baden-Württemberg“ gibt’s hier:
https://www.mep-bw.de/jw/web/userview/lmz_mep/mepprojekt/_/willkommen